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Rudolf-Diesel-Straße 9
64319 Pfungstadt
www.macherfestival.io
orga@macherfestival.io
Datum: 12.08.2027, 10:00 Uhr bis 15.08.2027, 18:00 Uhr Ort: Ferropolis – Stadt aus Eisen, Gräfenhainichen
Die Hausordnung gilt für den Besuch der Veranstaltung sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsflächen inklusive Parkplätzen und Wegen zur Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte – auch über Drittanbieter – erkennen Besucher:innen diese AGB sowie die geltende Hausordnung an. Zusätzlich gelten die AGB der Ferropolis Stiftung (www.ferropolis.de).
Das Hausrecht obliegt der Macher Festival GmbH. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist befugt, im Namen des Veranstalters dieses Recht auszuüben, insbesondere Einlasskontrollen und Platzverweise durchzuführen.
Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich erst ab 12 Jahren gestattet.
Besucher:innen erhalten Zutritt nur nach bestätigter Teilnahme an der im Vorfeld verpflichtenden Sicherheitsunterweisung, deren Inhalte in einem separaten Dokument geregelt sind.
Ticketarten: Festivaltickets (Einzelticket), Gruppentickets (5er & 10er), Tagestickets (Freitag & Samstag), Shuttle-Bus-Ticket, Auto-Stellplatz auf dem Campingplatz, Outfield-Parkplatz-Ticket. Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Tickets dürfen ausschließlich über www.macherfestival.io oder offizielle Partner wie Weeztix.com bezogen werden. Kulanzregelung Rückgabe: Tickets können innerhalb von 14 Tagen nach Kauf über Weeztix.com storniert und zurückgegeben werden. Danach ist eine Rückgabe ausgeschlossen.Besucher:innen ab 80 Jahren benötigen kein Ticket.
Hinweis zum Jugendschutz:
Für alle minderjährigen Besucher:innen gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Vorschriften konsequent umzusetzen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder anderer nicht zu vertretender Umstände abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. In diesem Fall behalten Tickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn dem Besucher nachweislich die Teilnahme am Nachholtermin nicht zumutbar ist (z. B. unverschiebbare Familienereignisse oder gebuchte Urlaubsreisen). Darüber hinausgehende Kosten (Anreise, Unterkunft etc.) sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt umfasst u. a. Pandemien, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Terrorgefahr, behördliche Anordnungen. Maßgeblich ist die Einschätzung des Veranstalters unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten.
Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets und nach bestätigter Sicherheitsunterweisung. Besucher:innen erklären sich mit Sicherheitskontrollen einverstanden. Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern, wenn:
Besucher:innen verpflichten sich, Rücksicht auf andere zu nehmen und sich nicht gefährdend oder belästigend zu verhalten. Zuwiderhandlungen (z. B. Gewalt, Sachbeschädigung, Verstoß gegen Rauchverbote, illegale Aufnahmen) führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Eine Liste verbotener Gegenstände befindet sich unter www.macherfestival.io/faq. Der Veranstalter behält sich vor, auch vor Ort einzelne Gegenstände auszuschließen.
Der Veranstalter, Sponsoren und Partner erstellen während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu PR-Zwecken. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden.Das erstellte Bild- und Videomaterial kann auf den sozialen Kanälen des Veranstalters (z. B. Instagram, Facebook, YouTube, TikTok) veröffentlicht, geteilt und verbreitet werden. Darüber hinaus kann dieses Material zu kommerziellen Zwecken genutzt, an Dritte weitergegeben und verkauft werden. Hinweise zum Datenschutz siehe §14.
Auf dem Festivalgelände werden unter anderem Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen eingesetzt. Die Teilnahme an handwerklichen Workshops, Werkstationen und sonstigen Aktivitäten kann mit besonderen Gefahren verbunden sein. Besucherinnen und Besucher dürfen diese Angebote nur entsprechend den vor Ort geltenden Teilnahmevoraussetzungen nutzen. Sicherheitsanweisungen der Festivalleitung, der Workshopleitung, des Betreuungspersonals und der jeweiligen Partner sind zu befolgen. Vorgeschriebene Schutzkleidung und Schutzausrüstung sind zu tragen. Werkzeuge und Maschinen dürfen nur nach vorheriger Einweisung und bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die sichere Nutzung beeinträchtigen können, ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen oder bei einer Gefährdung der eigenen Person oder anderer Personen kann die Teilnahme an einzelnen Angeboten untersagt und die betreffende Person erforderlichenfalls vom Festival ausgeschlossen werden. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Rahmen ihrer persönlichen Fähigkeiten und der erteilten Einweisung eigenverantwortlich zu handeln. Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung des Veranstalters nach § 13 werden hierdurch nicht eingeschränkt.
Line-Up- oder Programmänderungen, auch kurzfristig, behalten wir uns vor. Ausfälle einzelner Künstler:innen stellen keinen Rückerstattungsgrund dar.
Ferropolis, Gräfenhainichen. Bei organisatorischem Bedarf kann der Veranstaltungsort verlegt werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung entsteht.
Campen ist nur auf offiziellen Campingflächen mit gültigem Macher Festival Ticket erlaubt. Fahrzeuge dürfen auf dem Campingplatz nur dann abgestellt werden, wenn zusätzlich ein gültiges Auto-Stellplatz-Ticket erworben wurde. Nach dem Parken ist das Bewegen oder Umplatzieren des Fahrzeugs auf dem Campingplatz untersagt. Die Abfahrt ist ausschließlich beim finalen Verlassen des Festivalgeländes zulässig.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Besucherinnen und Besucher regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Ein mögliches Mitverschulden der geschädigten Person, insbesondere durch die Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder die nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Werkzeugen und Maschinen, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter www.macherfestival.io/datenschutz. Bei gesetzlicher Verpflichtung werden Daten (z. B. zur Infektionsnachverfolgung) an Behörden weitergeleitet.
Der Zutritt zum Festivalgelände kann von der vorherigen Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung abhängig gemacht werden. Für einzelne Workshops und Aktivitäten können zusätzliche Sicherheitsunterweisungen, Altersgrenzen, gesundheitliche Voraussetzungen und die Bestätigung der Kenntnisnahme konkreter Risiken vorgesehen werden. Die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen werden den Besucherinnen und Besuchern rechtzeitig vor der jeweiligen Aktivität zugänglich gemacht. Bei minderjährigen Teilnehmenden kann abhängig von Alter und Art der Aktivität die Einwilligung einer sorgeberechtigten Person erforderlich sein. Sicherheitsunterweisungen, Risikohinweise und Einwilligungserklärungen begründen keinen über die Regelungen des § 13 hinausgehenden Ausschluss gesetzlicher Haftungsansprüche. Stand: 17. September 2026. Diese Fassung gilt für Ticketkäufe ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.





























































